AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Mietvertrag beinhaltet bei allen Fahrzeugen grundsätzlich einen Fahrer mit gültigem Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während der gesamten Mietzeit verantwortlich. Der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, dass das Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.

Das Rauchen und Essen im Fahrzeug ist grundsätzlich nicht gestattet.

Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt oder witterungsbedingt (Eis, Schnee, Hagel, Sturm, etc.) nicht erfüllen können, so hat der Mieter (wegen der eventuellen Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Sollte dies nicht gelingen, erhält der Mieter die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche gegenüber dem   Vermieter sind aber ausgeschlossen.

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

Sollten vereinbarte Zeiten und Kilometer überschritten werden, wird der vorher vereinbarte Mietpreis nachträglich an die tatsächlichen Bedingungen angepasst.

Eine Stornierung der gebuchten Fahrt ist bis zwei Monaten vor dem vereinbarten Miettermin kostenfrei, wenn das Fahrzeug zu gleichen Konditionen anderweitig vermietet werden kann. Ist dies nicht möglich, beträgt die Ausfallentschädigung 25% des vereinbarten Mietpreises.

Bei Stornierung der Fahrt innerhalb der letzten zwei Monate vor dem vereinbarten Termin wird in jedem Fall der Mindestmietpreis fällig. Im Falle der Stornierung in den letzten zwei Wochen vor dem bestätigten Termin wird der Betrag für die vereinbarte Gesamtmietzeit berechnet.

Wegen des Alters und der Bauart der Fahrzeuge obliegt dem Mieter und dem Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken sind wegen der geringen Bodenfreiheit möglichst zu umfahren. Keinesfalls darf vom Fahrer gegen bestehende Verkehrsvorschriften verstoßen werden. Bitte geben Sie uns im  Vorfeld Ihre geplante Route bekannt.

Die Fahrzeuge sind im gesetzlichen Rahmen versichert. Eventuelle Schäden des Mieters, über diesen Rahmen hinaus, können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.

Wichtige Infos auf einen Blick

Abhol- und Zielort der Fahrzeuge:
Kirchbergerstraße 53, 71546 Aspach

Chauffeur-Service: 
Alle Fahrten (außer Fiat 500) finden mit einem Chauffeur-Service statt – entweder zu der angegebenen „3 Stunden“ – Pauschale oder ganz individuell nach Ihren Wünschen – da gibt es keine Grenzen.

Für Fotoshooting, Feiern, Events, Jubiläen, Film, TV, Ausstellung, Werbung usw. liefern wir die Fahrzeuge an und holen diese wieder ab.

Gutscheine:
Eine tolle Idee als Geburtstagsgeschenk oder andere besondere Anlässe.

Haftung (Fiat 500):
Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er durch einen Unfall verursacht hat oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges wie zu schnelles Fahren, Fahren mit Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss. Bei Totalschaden haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert oder die Differenz zwischen Schaden und evt. Selbstbeteiligung.

Kaution:
Es muss eine Kaution in Höhe von 1000.-€ hinterlegt werden, welche nach Beendigung des Events und schadenfreiem Zustand des Fahrzeugs wieder ausgezahlt wird.

Saisonzeiten:
Die Klassiker sind ganzjährig angemeldet und in der Regel von März bis Oktober unterwegs – bei schönem, trockenen Wetter können wir auch in der kalten Jahreszeit mit Dauerkennzeichen fahren. Einschränkungen gibt es bei winterlichen Fahrbahnen.

Sicherheit:
Die Fahrzeuge müssen bei längerem Abstellen und in der Nacht gesichert und abgedeckt sein. Sicherheitsgurte sind in den meisten Oldtimer nicht vorhanden. Der Mieter hat jederzeit Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug dem unberechtigten Zugriff durch Dritte entzogen wird.

Unfall (Fiat 500):
Bei einem Unfall muss der Mieter unverzüglich die Polizei und den Vermieter verständigen und den Unfallbericht komplett mit Skizze und allen Zeugenangaben sowie dem gegnerischen Kennzeichen und dessen Versicherung erstellen. Abschleppmaßnahmen sind generell mit dem Vermieter abzustimmen.

Verfügbarkeit:
Bei Ausfall eines Fahrzeuges durch Unfall, Reparatur oder Verkauf bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz -eventuell mit Minderung oder auch Erhöhung des Mietpreises. Dies gilt auch bei Ausfall während einer Fahrt. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen, die Verfügbarkeit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Zahlungsmöglichkeiten:
Überweisung oder PayPal. Der Mietpreis ist spätestens 8 Tage vor Fahrzeugübergabe fällig.

Zusätzliche Kosten:
Eventuell anfallende Straßengebühren, Parkgebühren oder Übernachtungskosten werden zusätzlich berechnet.